Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG
früher: Antidiskriminierungsgesetz
ArbeitsrechtArbeitsrechtblogUnsere KanzleiKontaktImpressumLinks
 
 
Aktuell
Benachteiligung aufgrund des Alters PDF Drucken
Mittwoch, den 13. Februar 2013 um 22:08 Uhr

BAG - Urteil vom 23. 08.2012 - 8 AZR 285/11

Pressemitteilung:

Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters

Enthält eine Stellenausschreibung den Hinweis, dass Mitarbeiter eines bestimmten Alters gesucht werden, so scheitert der Anspruch eines nicht eingestellten älteren Bewerbers auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht allein daran, dass der Arbeitgeber keinen anderen neuen Mitarbeiter eingestellt hat.

Die Beklagte hatte im Juni 2009 mittels einer Stellenausschreibung zwei Mitarbeiter im Alter zwischen 25 und 35 Jahren gesucht. Der 1956 geborene Kläger bewarb sich um eine Stelle, wurde aber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Obwohl solche durchgeführt worden waren, stellte die Beklagte keinen anderen Bewerber ein. Der Kläger macht geltend, er sei wegen seines Alters unzulässig benachteiligt worden und verlangt von der Beklagten eine Entschädigung nach dem AGG. Die Vorinstanzen haben seine Klage abgewiesen.

Die Revision des Klägers hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hätte die Entschädigungsklage nicht allein mit der Begründung abweisen dürfen, ein Verstoß der Beklagten gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG scheide allein deshalb aus, weil sie keinen anderen Bewerber eingestellt habe. Der Senat hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dies wird bei seiner Entscheidung über das Bestehen des geltend gemachten Entschädigungsanspruchs ua. zu prüfen haben, ob der Kläger für die ausgeschriebene Stelle objektiv geeignet war und ob eine Einstellung wegen seines Alters unterblieben ist.
 
Mit 60 zum "alten Eisen?" PDF Drucken
Montag, den 19. September 2011 um 16:47 Uhr

Sind Piloten mit 60 Jahren zu alt zum Fliegen?

 

EuGH – Urteil vom 13.09.2011 – C-447/09

 

Mit seinem o.g. Urteil hat der EuGH entschieden, dass eine tarifvertragliche Regelung unwirksam ist, die es  Verkehrspiloten untersagt, über das 60. Lebensjahr hinaus ihrer Tätigkeit nachzugehen. Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Piloten ab 60 Jahren ist nach dem EuGH daher altersdiskriminierend.

 

Der Sachverhalt

Geklagt hatten drei Lufthansa-Piloten, die zuletzt als Flugkapitäne beschäftigt waren. Mit Vollendung des 60.Lebensjahres endeten ihre Arbeitsverträge nach dem Tarifvertrag automatisch. Darin sahen die Piloten eine nach der Richtlinie über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/EG) verbotene Altersdiskriminierung. Die drei Piloten hatten daher vor den Arbeitsgerichten Klage erhoben, mit der sie die Feststellung begehrten, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht mit Vollendung des 60. Lebensjahres geendet hatte und auf Anordnung der Fortsetzung ihrer Arbeitsverhältnisse.

Die Arbeitssachen gingen bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG), welches die Verfahren ausgesetzt und dem EuGH die Frage vorgelegt hatte, ob ein Tarifvertrag mit EU-Recht vereinbar sei, der eine Altersgrenzen von 60 Jahren mit dem Ziel vorsieht, die Flugsicherheit zu gewährleisten.

 

Die Entscheidung des EuGH

Der EuGH hat entschieden, dass in Tarifverträgen grundsätzlich eine Regelung zulässig sei, die nach dem Alter der Piloten differenziere. Eine solche Altersbeschränkung diene dem legitimen Zweck, die Sicherheit der Passagiere und Bewohner der überflogenen Gebiete, aber auch der Gesundheit der Piloten selbst sicherzustellen. Der Beruf des Verkehrspiloten setze nämlich den Besitz besonderer körperlicher Fähigkeiten voraus, die auch altersabhängig seien.

Ab Vollendung des 60. Lebensjahres könne deshalb das Recht, den Beruf als Verkehrspilot auszuüben, aus Gründen der Flugsicherheit zwar beschränkt werden, ein vollständiges Verbot sei aber unverhältnismäßig.

Der EuGH stellte insoweit fest, dass nach internationalen und deutschen Regelungen Piloten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Flugzeuge führen dürfen, wenn sie in der Zeit zwischen der Vollendung des 60. und des 65. Lebensjahres als Mitglied einer Besatzung seien könnten, deren andere Piloten das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der EuGH beantwortete die Vorlagefrage des BAG daher dahingehend, dass

 

„eine Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die die Altersgrenze, ab der Piloten ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen dürfen, auf 60 Jahre festlegt, während die nationale und die internationale Regelung dieses Alter auf 65 Jahre festlegen, [...] keine Maßnahme [sei], die für die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Gesundheit im Sinne dieses Art. 2 Abs. 5 notwendig ist“.

 

Folgen der EuGH-Entscheidung

Die Entscheidung des EUGH hat selbst keine unmittelbare Wirkung, sondern die Vorgaben des EuGH müssen nun durch das BAG in nationales Recht umgesetzt werden.

 
Schwangerschaft = Benachteiligung? PDF Drucken
Dienstag, den 03. Mai 2011 um 08:59 Uhr

Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09

Das Urteil im Volltext finden Sie hier.

Pressemitteilung des BAG

Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin um eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem Mann, so hat die Arbeitnehmerin eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht, wenn sie außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorträgt, welche eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vermuten lassen. An diesen weiteren Tatsachenvortrag sind keine strengen Anforderungen zu stellen.

Die Klägerin war bei der Beklagten im Bereich „International Marketing“, dem der „Vicepresident“ E. vorstand, als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Im September 2005 wurde die Stelle des E. frei. Die Beklagte besetzte diese mit einem Mann und nicht mit der damals schwangeren Klägerin. Diese begehrt die Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts. Sie habe die Stelle wegen ihrer Schwangerschaft nicht erhalten. Bei der Bekanntgabe dieser Entscheidung sei sie auf ihre Schwangerschaft angesprochen worden. Die Beklagte behauptet, für die getroffene Auswahl sprächen sachliche Gründe.

Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hatte sie zunächst abgewiesen. Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen. Er hatte angenommen, die Klägerin habe Tatsachen vorgetragen, die ihre geschlechtsspezifische Benachteiligung nach § 611a Abs. 1 BGB (gültig bis 17. August 2006) vermuten lassen könnten. Bei seiner erneuten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht nach Beweisaufnahme angenommen, dass auch die weiteren von der Klägerin vorgetragenen Tatsachen keine Vermutung für eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts bei der Beförderungsentscheidung begründen. Es hat die Klage wiederum abgewiesen. Auf die Revision der Klägerin hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts erneut aufgehoben und die Sache wieder zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, weil dem Landesarbeitsgericht bei der Tatsachenfeststellung und bei der Verneinung der Vermutung einer Benachteiligung der Klägerin Rechtsfehler unterlaufen sind.
 
Kein (männlicher) Nachhilfelehrer für Schülerinnen? PDF Drucken
Donnerstag, den 03. März 2011 um 13:16 Uhr

Landesarbeitsgericht Köln - Urteil vom 01.10.2010 - 4 Sa 796/10

 

Das Landesarbeitsgericht Köln hatte über den Entschädigungsanspruch (§ 15 AGG) eines Nachhilfelehrers zu entscheiden. Der Pädagoge hatte sich auf folgende Internet-Annonce beworben, in der Eltern eine Hausaufgabenbetreuung für Ihre Töchter suchten:

 

„Kurzinfo                                 weibliche Hausaufgabenbetreuung gesucht

Dauer der Beschäftigung           2 x pro Woche ca. 4 Std.

Jobbeschreibung                      Hausaufgabenbetreuung bei einer 12-jährigen Gymnasiastin sowie 9-jähriger Grundschülerin

Anforderungen                        nettes Wesen und Lateinkenntnisse“

 

Der Pädagoge sah in der Stellenbeschreibung eine Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts und klagte vor dem Arbeitsgericht Köln auf Entschädigung.

 

Die beklagten Eltern hatten im erstinstanzlichen Verfahren vorgetragen, die ausgeschrieben Stelle sei bereits vor Eingang der Bewerbung des Klägers durch eine Bewerberin besetzt worden. Insoweit hatten sie eine E-Mail an den Betreiber der Internetseite vorgelegt, in der sie darum gebeten hatten, die Annonce offline zu stellen, da die Nachhilfestelle bereits besetzt sei.

 

Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Seine Entscheidung begründete das Gericht u.a. damit, dass die Entscheidung der Eltern, die Hausaufgabenbetreuung von Mädchen nur einer Frau zu übertragen, wegen ihres in Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Erziehungsrechts zu respektieren sei.

 

Gegen die Entscheidung des Arbeitsgericgts legte der Pädagoge Berufung ein. In seiner Berufung trug er vor, mit der gleichen Argumentation müsste es dann auch Eltern erlaubt sein, Lehrer eines bestimmten Geschlechts in öffentlichen Schulen abzulehnen.

 

Das LArbG Köln ließ diese Fragen offen und entschied, dass eine Benachteiligung schon deshalb nicht erfolgt sei, weil die Stelle schon besetzt war, als die Bewerbung des Klägers einging. Der Kläger habe sich deshalb nicht in einer "vergleichbaren Situation" (§ 3 Abs. 1 AGG) wie diejenige Bewerberin befunden, die eingestellt worden war. Jede andere Person, deren Bewerbung nach der Stellenbesetzungsentscheidung eingegangen sei,  wäre in gleicher Weise wie der Kläger abgelehnt worden – und zwar ohne Rücksicht auf das Geschlecht. Es fehle daher schon an einer unmittelbaren Benachteiligung im Sinne des Gesetzes.

Kommentar:

Insofern liegt das vorstehende Urteil auf einer Linie mit der unten nachzulesenden Entscheiduung des BAG (Urteil vom 19.08.2010 - 8 AZR 370/09). Das BAG hatte dort festgesetllt, dass eine Benachteiligung voraussetze, dass die Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle schon im Zeitpunkt der Besetzungsentscheidung vorliegt.

 
Benachteiligung wenn Stelle schon besetzt? PDF Drucken
Samstag, den 15. Januar 2011 um 13:22 Uhr

Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 370/09

Pressebericht des BAG:

Macht ein Bewerber geltend, er sei bei der Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle entgegen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) benachteiligt worden, so setzt dies grundsätzlich voraus, dass seine Bewerbung um die Stelle schon im Zeitpunkt der Besetzungsentscheidung vorlag.

Die Beklagte hatte im Dezember 2007 im Internet eine offene Stelle für einen Entwicklungsingenieur angezeigt. Die vorgesehene Mitteilung an die Agentur für Arbeit und das weitere Verfahren zur besonderen Förderung schwerbehinderter Menschen als Stellenbewerber hielt die Beklagte nicht ein. Mitte Dezember 2007 besetzte sie die annoncierte Stelle, löschte jedoch die Stellenanzeige nicht. Der Kläger ist Diplom-Ingenieur (FH) und schwerbehindert. Er nahm die Stellenanzeige auf der Homepage der Beklagten am 29. Dezember wahr und bewarb sich noch am selben Tage. Nach Erhalt der Absage verlangte der Kläger eine Entschädigung nach dem AGG, weil die Beklagte ihn bei seiner Bewerbung durch die Nichteinhaltung der Förderungsvorschriften des Sozialgesetzbuches für schwerbehinderte Menschen (SGB IX) benachteiligt habe.

Die Klage blieb in allen drei Instanzen ohne Erfolg. Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass der Kläger aufgrund seiner Bewerbung auf eine als offen ausgeschriebene Stelle zwar zum „Beschäftigten“ im Sinne des AGG geworden ist. Da die Stelle aber bereits davor besetzt wurde, hat er als „Beschäftigter“ keine Benachteiligung erfahren. Der Arbeitgeber hatte auch nicht, etwa durch Angabe einer Bewerbungsfrist, versprochen, die Stelle für eine bestimmte Zeit nicht zu besetzen. Ob der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der von vorneherein vergeblichen Bewerbung hat, war nicht Gegenstand des Verfahrens.

 
<< Start < Zurück 1 2 Weiter > Ende >>

Seite 1 von 2