Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG
früher: Antidiskriminierungsgesetz
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Rechtfertigungsgründe für eine Benachteiligung PDF Drucken
Liegt der Tatbestand einer Benachteiligung, Belästigung oder sexuellen Belästigung vor, ist zu prüfen, ob die Benachteiligung gerechtfertigt ist. Ein Rechtfertigungsgrund kann sich vor allem aus den speziellen Bestimmungen der §§ 8 – 10 AGG und der Auffangklausel des § 5 AGG ergeben. Nur wenn die Benachteiligung nicht gerechtfertigt ist, treten die Nachfolgend genannten Rechtsfolgen ein.