Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG
früher: Antidiskriminierungsgesetz
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Diskriminierung wegen der Herkunft PDF Drucken
Mittwoch, den 10. Februar 2010 um 07:14 Uhr

Aus einem Feldversuch des Instituts zur Zukunft der Arbeit geht hervor, dass Bewerber mit türkischen Namen bei gleicher Qualifikation 14 % weniger Einladungen zu Vorstellungsgespächen erhielten als deren Mitbewerber mit deutschem Namen. In Kleinbetrieben fiel die Zahl noch höher aus (24 %).

Die Marktforscher erklärten, dass diese "Ungleichbehandlung" bei Großunternehmen eine Folge der Anwendung von Standardverfahren sein könnte

Kommentar:

Es ist davon auszugehen, dass auch andere "ausländisch" klingende Namen hierunter fallen. Ob dies tatsächlich an standardisierten Verfahren liegt, ist wohl eher zu bezweifeln, außer: In den Standardverfahren wurde festgeschrieen, dass "andersklingende" Namen auszusortieren sind. Wenn die Standardverfahren nach Qualifikation und ggf. weiteren Kriterien unterscheiden, dürfte zumindest eine "Aussortierung" wegen des Namens nicht in Betracht kommen.